Neuregelung Sperrzeit

Heidelberg, den 09.07.2018
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.07. beantragen wir zu TOP 03 folgenden Sachantrag: 
 
Sperrzeit
 
Wir beantragen folgende Neuregelung der Sperrzeit:
 
1.) Die Sperrzeit beginnt in Nächten zum Montag, zum Dienstag, zum Mittwoch und zum Donnerstag um 1 Uhr, in der Nacht zum Freitag um 3 Uhr und in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 4 Uhr.
 
2.) Flankierend soll die Stadt im Einzelnen diese Maßnahmen umsetzen:
 
a.) Aufstockung des KOD um weitere 3 Stellen
b.) Permanenter Einsatz des KOD in Problembereichen
c.) Bereitstellung von Bildschirmen zur Moonlinerabfahrt
d.) Zentralisierung der Moonlinerabfahrt am Universitätsplatz
e.) Bereitstellung von Sicherheitspersonal zur Moonlinerabfahrt
f.) Einrichtung von Verantwortungszonen vor Kneipen/Bars
g.) Schaffung der Stelle eines Lärmbeauftragten
 
Begründung: 

Zu 1.) Mit der vorgeschlagenen Neuregelung der Sperrzeiten versuchen wir den nötigen Interessenausgleich in einem Mischgebiet zwischen den Interessen der Anwohner auf der einen und den Interessen der Wirte und Gäste auf der anderen Seite. Dazu soll unter der Woche die Sperrzeit weiter nach vorne verlegt und auch am Wochenende wieder deutlicher hinter die Landesregelung zurückgegangen werden. Gleichzeitig soll der sog. „studentische Donnerstag“ in begrenzter Form weiterhin erhalten bleiben.
 
Zu 2.) Um den Lärm weiter zu reduzieren und die Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und des VGH nach rechtsgestaltender Tätigkeit des Rechtsetzungsorgans Gemeinderat in vollem Umfang nachzukommen, beantragen wir zugleich ein umfangreiches Maßnahmenbündel. Dieses beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: 
 
a.) Aufstockung des KOD um weitere 3 Stellen Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wurde bereits auf mittlerweile 16 Stellen aufgestockt. Die letzte Aufstockung ist erst kürzlich wirksam geworden, so dass sie zum Zeitpunkt des Urteils des VGH Mannheim noch keinen Effekt entfalten konnte. Schon von dieser Aufstockung versprechen wir uns eine merkliche Verbesserung der Lärmentwicklung sowie des sonstigen Verhaltens an den Brennpunkten. Für eine ständige Altstadtstreife auch in der Nachtzeit am Wochenende ist nach Aussage der Stadt eine weitere Aufstockung des KOD um 3 Stellen nötig, die hiermit beantragt wird.
 
b.) Permanenter Einsatz des KOD in Problembereichen Der KOD soll seinen Einsatzbereich insbesondere in den Zeiten des Beginns der Sperrstunde auf die Bereiche mit dem größten Besucherandrang konzentrieren. Hierbei soll er für ein zügiges Abfließen des Publikumsverkehrs aus den Straßen der Kneipen- und Barstandorte zu den Bus- und Taxihaltestellen sorgen. Ordnungswidrigkeiten (Grölen, Urinieren, etc.) sind dabei konsequent zu verfolgen. Größere Gruppen wie Fußballfans und Junggesellenabschiede sollen durch eine präventive Ansprache seitens des KOD diszipliniert werden, ggf. durch eine präventive Erfassung von Personalien eines Hauptverantwortlichen. 
 
c.) Bereitstellung von Bildschirmen zur Moonlinerabfahrt Den Kneipen und Bars sollen Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, welche die Abfahrtszeit der Moonliner anzeigen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Wartezeit der Gäste in den Innenraum verlegt wird und alkoholisierte Gäste sich in der Wartezeit nach Möglichkeit nicht im Freien aufhalten.
 
d.) Zentralisierung der Moonlinerabfahrt am Universitätsplatz Die Abfahrt der Moonliner wird am Universitätsplatz zentralisiert. Davon soll auch die Linie 4 mit Ziel Ziegelhausen erfasst werden. Dementsprechend würden entgegen der bisherigen Linienführung die Haltestellen Marstallstraße und Alte Brücke entfallen. So kann verhindert werden, dass der Publikumsverkehr aus der Unteren Straße und dem Marktplatz über die kleinen Seitenstraßen oder in Richtung Bismarckplatz oder Karlstorbahnhof über die Hauptstraße abfließt und hier die Nachtruhe der Bewohner gestört wird.
 
e.) Bereitstellung von Sicherheitspersonal zur Moonlinerabfahrt An der neuen zentralisierten Abfahrt der Moonliner am Universitätsplatz soll die RNV Sicherheitspersonal bereitstellen. Dieses Personal hat zu gewährleisten, dass die Wartezeit möglichst ohne Lärmemissionen überbrückt wird.
 
h.) Einrichtung von Verantwortungszonen vor Kneipen/Bars Mit den Inhabern von Kneipen und Bars sollen, wie schon einmal, Vereinbarungen geschlossen werden, dass diese in Verantwortungszonen von 20 Metern um den Betrieb mit eigenem Personal für Ruhe eintreten.
 
i.) Schaffung der Stelle eines Lärmbeauftragten Die Stadt richtet die Stelle eines Lärmbeauftragten ein, der sich als Ansprechpartner um die Belange von Wirten, Anwohnern und Verwaltung kümmert, diese koordiniert und nach Möglichkeit in Übereinstimmung zu bringen hat. Dem Lärmbeauftragten obliegt außerdem die Ausarbeitung und nach Maßgabe seiner Kompetenzen Implementierung weitere Maßnahmen und Feinabstimmungen zur Lärmreduzierung. Hierbei hat er sich u.a. am 58 Punkte Plan des Runden Tisches Altstadt zu orientieren und dabei insbesondere all jenen Punkten zur Umsetzung zu verhelfen, die auf eine freiwillige Mitarbeit Dritter/Privater angelegt sind, auf welche die Verwaltung mit den ihren Mitteln nur begrenzt einwirken kann. Der Lärmbeauftragte hat seine Aufgaben in enger Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gemeinderat auszuüben.
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