Erweiterung des Ausbaus von Solaranlagen auf Dächern

Heidelberg, 02.05.2023

Erweiterung des Ausbaus von Solaranlagen auf Dächern
1. Diskussion und Aussprache
2. Anträge

Wir beantragen, dass der Ausbau von Solaranlagen auf Dächern weiter vorangetrieben wird. Dies bedeutet, dass auch in den Stadtteilen, für die besondere Baurechtssatzungen gelten, wie z.B. in der Altstadt und in Rohrbach, diese entsprechend ergänzt bzw. abgeändert werden.

Es sollte in die entsprechenden Satzungen mit aufgenommen werden: Sonnenkollektoren, Solarzellen, Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Photothermieanlagen sind gestattet, wenn diese Anlagen in der gleichen Neigung wie das Dach flach auf dem Dach installiert werden.

Begründung:
Die entsprechenden Satzungen in ihren aktuellen Fassungen machen es vielen Eigentümern durch hohe Abstandsvorgaben und weitere Vorgaben unmöglich, eine Solaranlage wirtschaftlich zu betreiben. Gleiches gilt für die Vorgaben, die die Bezugnahme zu Fassadenfenstern vorschreiben.
In der heutigen Zeit, in der Gas- und Energiekosten drastisch steigen, muss Eigentümern auch im Geltungsbereich der Satzungen ermöglicht werden, sich wirtschaftlich selbst mit Strom und Warm-wasser versorgen zu können. Zudem ist es vielen Eigentümern ein Anliegen, durch eine Solaranlage selbst zum Klimaschutz vor Ort beizutragen Die Aufnahme von Solarthermieanlagen und Photothermieanlagen in die entsprechenden Satzungen soll den Wortlaut präzisieren und ausdrücklich auch solche Anlagen zulassen. Eine Beeinträchtigung des von den Satzungen verfolgten Zwecks ergibt sich nicht, jedenfalls überwiegt in der Abwägung der hier dargestellte Zweck der wirtschaftlichen eigenständigen Versorgung und des Klimaschutzes vor Ort.

Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt. 

Gelesen 549 mal Letzte Änderung am 26.05.2023