Aufstellung illegaler Altkleidercontainer in Heidelberg

Heidelberg, 19. September 2016

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Aufstellung illegaler Altkleidercontainer in Heidelberg 

1. Diskussion und Aussprache

2. Anträge

3. Die Stadtverwaltung möge darlegen, wie sie bisher mit dem Problem illegal aufgestellter Altkleidercontainer umgeht. 

4. Die Stadtverwaltung möge prüfen, welche rechtliche Handhabe gegen die illegal aufgestellten Altkleidercontainer zur Verfügung steht und diese ggfs. umsetzen. 

 

Begründung: 

Uns erreichen zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung wegen der Aufstellung illegaler Altkleidercontainer im gesamten Stadtgebiet. 

Mit der Aufstellung von Altkleidercontainern wird der Tatbestand der Sammlung nach den §§ 17 und 18 KrWG erfüllt. Nach der neuen Rechtslage müssen solche Sammlungen den entsprechenden städtischen Behörden angezeigt werden.

Aufgrund des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes können die zuständigen Behörden noch wirksamer gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer vorgehen. Neben der im Regelfall vorher schon erforderlichen Sondernutzungserlaubnis nach Straßenrecht (bei Aufstellung auf öffentlichen Flächen) muss jetzt noch ein abfallrechtliches Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG durchgeführt werden.

Die Folgen der illegal aufgestellten Alttextil-Container, sind gravierend. Den legal arbeitenden Sammlern, die den vorgeschriebenen Genehmigungsweg einhalten und somit eine ordnungsgemäße Sammlung gewährleisten, wird der Zugang zu verwertbaren Materialien abgeschnitten. Somit gehen diesen wertvolle Alttextilien verloren. Daher bitten wir die Stadtverwaltung darum, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das illegale Aufstellen von Altkleidercontainern auszuschöpfen. 

Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.

 

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