Entwicklungskonzept Bergheim/Standortentscheidung

Heidelberg, 30. Januar 2018
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
für die Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses am 31.01.2018 stellen wir zu TOP 01 ö Entwicklungskonzept Bergheim/Standortentscheidung folgenden Sachantrag: 
 
Für die Verlagerung des Betriebshofs auf den Großen Ochsenkopf beantragen wir: 
 
1. dass der neue Betriebshof am Ochsenkopf so geplant wird, dass unter Einbezug einer größeren Fläche sowohl die Bahnen als auch Busse untergebracht werden können und wie geplant zwei Ein- und Ausfahrten realisiert werden.
2. dass am neuen Betriebshof am Ochsenkopf (in Richtung Autobahn) Erweiterungsflächen für Entwicklungspotenzial der Infrastruktur (z.B. Straßenbahn ins PHV) oder neue Tarifformen (z.B. Bürgerticket mit voraussichtlich notwendigen Taktverdichtungen) über die bisher geplante Steigerung von bis zu 20% hinaus vorgehalten werden.
3. dass der neue Betriebshof am Ochsenkopf aus ökologischen und klimatischen Gründen tiefergelegt, begrünt und (ggf. aus Kostengründen nur teilweise) begehbar gemacht wird, um vorhandene Wegebeziehungen aufrechtzuerhalten.
4. dass der neue Betriebshof am Ochsenkopf so realisiert wird, dass der Strömungswiderstand für den Neckartaler Wind möglichst gering ist.
5. dass der neue Betriebshof am Ochsenkopf quadratischer angelegt wird, damit eine neue Grünfläche zwischen dem Betriebshof im Westen und der Gneisenaustraße im Osten entsteht.
6. dass die von der RNV vorgelegten Planungskosten, aufgrund der bisher nicht zufriedenstellenden Planungen, nicht in dieser Höhe erstattet werden.
7. dass die Stadt Heidelberg die Federführung der weiteren Planung, in enger Abstimmung mit der RNV, übernimmt.
8. dass auf dem Areal des bisherigen Betriebshof-Standorts in Bergheim-West mindestens 40% Freifläche entsteht, wovon der größtmögliche Teil als attraktive Grünfläche gestaltet wird und für alle Bürger direkt zugänglich ist.
9. dass die Realisierung der Wohnungen auf dem Gelände in Bergheim-West im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung und ein sozial durchmischtes Quartier erfolgt und im Wesentlichen durch die GGH und Baugruppen umgesetzt wird.
10. dass bei der Gestaltung des Geländes in Bergheim-West auf eine kleinteilige Fassadengestaltung und insgesamt ansprechende Architektur (durch frühzeitige Bürgerbeteiligung und evtl. Architektenwettbewerb) geachtet wird und die Erdgeschoss-Flächen mit Cafés, Läden, Büros, Räumen für Kultur- und Kreativschaffende etc. öffentlich zugänglich sind und somit zu einem lebendigen Quartier für alle Bürger beitragen.
Gelesen 5002 mal Letzte Änderung am 14.03.2019