Prüfung des Ankaufs des denkmalgeschützten Anwesens bzw. Gebäudeensembles Lutherstraße 67 in Neuenheim, Flst. Nr. 5664/2 - Baujahr 1929 und Entwicklung zum Bürgerzentrum Neuenheim

Heidelberg, 23. Januar 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Prüfung des Ankaufs des denkmalgeschützten Anwesens bzw. Gebäudeensembles Lutherstraße 67 in Neuenheim, Flst. Nr. 5664/2 - Baujahr 1929 und Entwicklung zum Bürgerzentrum Neuenheim 

  1. Diskussion und Aussprache
  2. Anträge

Die Antragssteller beantragen den Ankauf des genannten Gebäudes zu prüfen, ggfs. entsprechende Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Evangelischen Kirchengemeinde Heidelberg (Stadtbezirk Neuenheim) aufzunehmen und dem Gemeinderat hierüber weiter zu berichten. 

Begründung:

In dem Gebäude befindet sich u.a. die Kindertagesstätte und der Bürgersaal Neuenheim. Dieser Saal ist der einzige große Treffpunkt für die Bürger im Stadtteil. Dessen Fortbestand muss unbedingt gesichert sein. Ein Ankauf des Gebäudekomplexes durch die Stadt Heidelberg würde dies gewährleisten. Außerdem wurde bei der Sanierung des Alten Schulhauses seitens der Stadtverwaltung immer darauf hingewiesen, dass es noch das Gemeindehaus als große Versammlungsstätte gibt.

Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.

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