Einigung im Koalitionsausschuss: Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik

Nach der Einigung von CDU und CSU zu Beginn dieser Woche ist nun auch eine Verständigung mit der SPD gelungen. Damit versammelt sich die gesamte Regierungskoalition hinter dem Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen und dabei mit den europäischen Partnern zusammenzuarbeiten, also nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter zu handeln. Diese Verständigung macht es möglich, dass die Migrationspolitik auch weiterhin dem Dreiklang folgt: wirksam, menschlich, gemeinsam.

Für die Migrationspolitik ist eine der besonders großen Herausforderungen die sogenannte Sekundärmigration. Damit ist gemeint, dass Asylbewerber nach ihrer Ankunft in der Europäischen Union in andere EU-Mitgliedstaaten weiterziehen. Grundsätzlich aber gilt: Das Recht auf Asyl beinhaltet nicht das Recht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man einen Asylantrag stellt. Wenn wir Europa ohne Schlagbäume erhalten und gleichzeitig dafür sorgen wollen, dass einzelne Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Schutzsuchenden nicht überfordert werden, dann müssen wir Wege finden, die Sekundärmigration in enger Abstimmung untereinander zu verhindern. Genau diesem Ziel dienen die wesentlichen Entscheidungen des Koalitionsausschusses.

Diese beziehen sich im Kern auf zwei Handlungsfelder: Zum einen geht es darum, auf europäischer Ebene gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu handeln. Hierbei stützt sich die Bundesregierung auf die einstimmigen Beschlüsse des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2018. Zum anderen ist auch auf nationaler Ebene Handeln gefragt, insbesondere was bessere Ordnung durch effektivere Verwaltungsverfahren anbelangt.

CDU, CSU und SPD haben sich im Einzelnen auf Folgendes verständigt:

Europäische Maßnahmen

  • Das Land, in dem der Schutzsuchende den EU-Raum erstmals betreten hat, ist in der Regel für das Asylverfahren zuständig. Diese Regel muss konsequente Anwendung finden, indem Deutschland zügig Asylbewerber in die zuständigen Länder zurückweist. Hierfür soll es sogenannte Verwaltungsabkommen mit den entsprechenden Ländern geben, die die zügige Rückkehr in diese Länder sicherstellen.
  • Sollten sich Länder einem solchen Verwaltungsabkommen verweigern, so findet an der deutsch-österreichischen Grenze eine unmittelbare Zurückweisung statt. Eine solche Zurückweisung setzt eine entsprechende Vereinbarung mit der Republik Österreich voraus, die derzeit ausgehandelt wird. Nationale Alleingänge wird es nicht geben, denn der Geist europäischen Handelns beruht auf der Überzeugung, dass wir nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter handeln.
  • Um den Prozess von Zurückweisungen in geordneter Form zu gewährleisten, sollen sogenannte Transitverfahren in grenznahen und bereits bestehenden Einrichtungen oder im Transitbereich des Flughafens München durchgeführt werden. Dort erfolgt unmittelbar eine schnelle und rechtssichere Überprüfung, welches EU-Land zuständig ist. Ziel ist es, dass die Zurückweisungen direkt aus diesen Einrichtungen und innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Nationale Maßnahmen

  • Neben den sogenannten Transitverfahren ist auch bei den bereits jetzt stattfindenden Verfahren zur Feststellung, welches Land in der EU für das Asylverfahren zuständig ist, deutlich mehr Tempo gefragt. Hierfür werden die geplanten AnkER-Zentren genutzt. Mit einer Ausweitung der Schleierfahndung soll die Zahl derer deutlich erhöht werden, die zur Überprüfung direkt in die AnkER-Zentren gebracht werden. In einem beschleunigten Verfahren wird überprüft, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Wichtig: Es wird nicht geprüft, ob ein Schutzgrund für den Asylbewerber vorliegt; dies muss im zuständigen Land geprüft und entschieden werden. Ziel ist es, dass die Prüfung der Zuständigkeit und die Rückführung innerhalb von einer Woche erfolgen.
  • Bislang erfolgen die Rückführungen in den zuständigen EU-Mitgliedstaat in Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Um diese Rückführungen künftig zu beschleunigen, bietet der Bund an, sie zu übernehmen, sofern das von dem jeweiligen Bundesland gewünscht ist. Ebenso erklärt sich der Bund bereit, auf Wunsch des jeweiligen Bundeslandes die nötigen Reisepapiere zu beschaffen.
  • Die Überprüfung, welches Land in der EU für den Asylantrag zuständig ist, erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Damit diese Überprüfung deutlich schneller erfolgen kann, muss dieser Bereich des BAMF deutlich mehr Personal bekommen. Die schon beschlossene Personalerhöhung soll hierbei helfen. Bei Bedarf wird darüber hinaus nochmal mehr Personal eingestellt.

Mit diesen Entscheidungen des Koalitionsausschusses ist eine gute Grundlage geschaffen für mehr Ordnung und Steuerung der Migration. Damit ist gewährleistet, dass Verfahren grundsätzlich schneller werden, dass wir im europäischen Geist zu gemeinsamen Lösungen kommen und dass die Integrationsfähigkeit unseres Landes gewahrt bleibt.

Im Wissen darum, dass bei der Lösung der Migrationsfrage noch eine lange Wegstrecke vor uns liegt, arbeitet die CDU konsequent weiter an einem „Pakt zur Steuerung und Ordnung der Zuwanderung und konsequenter Integration” – gemeinsam mit den EU-Institutionen, abgestimmt mit unseren europäischen Partnern, auf der Grundlage des „Masterplans Migration“ des Bundesinnenministers, der Einigung von CDU und CSU sowie der gestrigen Koalitionsbeschlüsse.

Gelesen 3521 mal Letzte Änderung am 09.07.2018

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