Kindesmissbrauch: „Es braucht drastische Strafen gegen Täter und Mittäter.“

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08.06.2020

„Wir werden mit der Bundestagsfraktion noch einmal die Initiative ergreifen und die Debatte in der Koalition führen. Wir dürfen nicht noch einmal einen Fall wie in Münster haben bevor wir in der Koalition handeln.“ Mit deutlichen Worten fasst die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer die Debatte des CDU-Präsidiums zu den Missbrauchsfällen in Münster zusammen. Der eindeutige Tenor: Missbrauch durch Vorratsdatenspeicherung möglichst vermeiden, Täter und Mittäter konsequent verfolgen und sehr hart bestrafen. 

Das Präsidium der Partei hat dazu eine klare Linie vorgegeben: Die CDU will Kinderschänder, ihre Helfer und Unterstützer mit allen notwendigen Mitteln verfolgen und sehr hart bestrafen. Dazu wird die Union drei deutliche Forderungen in die Debatte mit dem Koalitionspartner SPD und in den Deutschen Bundestag einbringen:

1. Kindesmissbrauch muss immer als Verbrechen eingestuft werden.

Missbrauch an Kindern muss immer als Verbrechen eingestuft werden – und nicht bloß als Vergehen. Täter müssen für sich das Schlimmste fürchten. 

2. Besitz von Kinderpornografie muss härter bestraft werden.

Es muss auch deutlich längere Haftstrafen für den Besitz von Kinderpornografie geben. Die CDU fordert bis zu 5 statt bisher maximal 3 Jahre. „Es kann nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als die Beschaffung von kinderpornografischem Material“, so AKK.

3. Die Vorratsdatenspeicherung muss kommen. 

Sie soll rechtssicher eingeführt werden. Das hilft, Täter frühzeitig zu erkennen und (weiteren) Missbrauch zu vermeiden. „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden“, fordert die CDU-Vorsitzende. „Wir müssen den Tätern auf die Spur kommen. Null-Toleranz-Politik ist unser Anspruch.“

Erste Maßnahmen beschlossen.

Schon lange ist die CDU die treibende Kraft in der Regierung, um bei diesem Thema konsequentere Maßnahmen durchzusetzen. Unter Leitung von NRW-Innenminister Herbert Reul wurde in der Innenministerkonferenz im April 2019 schon einiges auf den Weg gebracht:

  • Es wurde unter Strafe gestellt, Missbrauchs-Bilder zu verbreiten.  

  • Der Schutz vor Cybergrooming wurde verbessert.

  • Der Zugang der Ermittler zu kinderpornographischem Material ist im Darknet durch computergeneriertes Material nach Freigabe durch einen Richter möglich
  • Die Anbieter sozialer Netzwerke sollen ein System einrichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Diese Meldungen sollen auch die Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen umfassen.

„Kinder sind die schwächsten und wertvollsten Mitglieder unserer Gesellschaft“, betont Kramp-Karrenbauer. „Wir müssen sie lieben, sie schützen und ihnen eine gute Zukunft ermöglichen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie sexuell missbraucht werden, dass man mit ihren Seelen und ihren Körpern Geld verdient.“ 

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