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Sperrzeit-Debatte: CDU will fairen Kompromiss und längere Außenbewirtschaftung

Heidelberg, den 14. Dezember 2016 - In der aktuellen Diskussion um die Öffnungszeiten der Altstadt-Kneipen hat sich die CDU-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat in ihrer letzten Fraktionssitzung nach reiflicher Überlegung und gründlicher Abwägung einstimmig dazu entschlossen, als fairen Kompromiss die 2 Uhr/3 Uhr-Regelung ohne Ausnahmen zu beantragen. Nach dem Willen der Christdemokraten soll die Verwaltungsvorlage so geändert werden, dass die Kneipen und Bars in der Altstadt unter der Woche nicht bereits um 1 Uhr, sondern erst um 2 Uhr schließen müssen. Außerdem soll die Wochenendregelung mit Öffnungszeiten bis 3 Uhr auch für alle Nächte vor Feiertagen gelten. Ausnahmeregelungen für einzelne Betriebe (wie sie bis Ende 2014 existierten) soll es im Sinne der Gleichberechtigung aller Altstadtwirte und im Interesse einer besseren Nachtruhe der Anwohner mit der neuen Regelung nicht mehr geben.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Jan Gradel erklärt dazu: „Der Anspruch guter und verantwortungsvoller Kommunalpolitik muss es sein, in Heidelberg eine politische Lösung für den Interessenskonflikt in der Altstadt zu finden, mit der möglichst viele Menschen leben können. Auch wenn sich viele Heidelberger für die Altstadt die Beibehaltung der Ende 2014 von uns beschlossenen Landesregelung mit den liberalen Öffnungszeiten (unter der Woche bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr) wünschen, macht die Entwicklung der Gesamtsituation mit den deutlich gestiegenen Lärmwerten in der Altstadt eine Neuregelung der Öffnungszeiten erforderlich. Die Ergebnisse des Lärmgutachtens, das eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch die aktuellen Öffnungszeiten bis in die frühen Morgenstunden nachweist, lassen dem Gemeinderat keine realistische Alternative zum Erlass einer Sperrzeitverordnung. Mit der Abschaffung der Ausnahmeregelungen einzelner Betriebe kommen wir einerseits dem Wunsch der Anwohner nach, die Verlagerung des Lärms vom einen in den anderen Teil der Altstadt und die damit verbundene Verlängerung des nächtlichen Lärms bis in die frühen Morgenstunden zu beenden. Die Abschaffung der Ausnahmeregelungen entspricht andererseits auch dem Wunsch vieler Wirte auf gleiche Bedingungen und fairen Wettbewerb. Auch hier sorgt unser Antrag für eine deutliche Verbesserung sowohl der aktuellen als auch der vor 2015 geltenden Regelung. Wir haben mit allen Betroffenen viele Gespräche geführt und uns die Entscheidung nicht leichtgemacht, sind aber davon überzeugt, einen guten und fairen Kompromiss gefunden zu haben.“ Sein Fraktionskollege Matthias Kutsch ergänzt: „Als CDU-Fraktion stehen wir nach wie vor zu einer lebendigen Kneipen- und Barszene in der Altstadt, die dem traditionellen Ruf Heidelbergs als attraktive Studentenstadt gerecht wird. Wir respektieren aber natürlich auch die berechtigten Anwohnerinteressen auf eine angemessene Nachtruhe. Mit unserem Antrag streben wir einen fairen Interessenausgleich an, der auch dem Ergebnis des runden Tisches mit dem 58-Punkte-Katalog entspricht, der vor der Liberalisierung der Öffnungszeiten von allen Betroffenen gemeinsam erarbeitet und getragen wurde. Darüber hinaus haben wir uns Gedanken zu einer generellen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Altstadt gemacht. Mit unserem bereits eingereichten Antrag zur Verlängerung der Außenbewirtschaftung in den warmen Monaten von April bis September (unter der Woche bis 24 Uhr und am Wochenende bis 1 Uhr) setzen wir uns für eine attraktivere Altstadt für alle Altersgruppen ein. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen – sowohl Heidelberger als auch Gäste aus dem In- und Ausland – das besondere Flair in unserer Stadt genießen können.“

Für den CDU-Antrag zur Verlängerung der Außenbewirtschaftung (Gemeinderat am 20.12.2016, TOP 35) hat die Verwaltung einen separaten Gremienlauf für Anfang 2017 vorgesehen, so dass er im Falle eines Gemeinderatsbeschlusses rechtzeitig zum beantragten Zeitraum im April 2017 in Kraft treten könnte.
Gelesen 3299 mal Letzte Änderung am 18.01.2017