Kommunaler Ordnungsdienst – Bericht über Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegalen Entsorgens von Abfall wie Zigarettenkippen, Taschentücher, Papier, Kaugummi etc. in den letzten zwei Jahren und evtl. Anpassung der Bußgelder

07. Mai 2019


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Kommunaler Ordnungsdienst – Bericht über Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegalen Entsorgens von Abfall wie Zigarettenkippen, Taschentücher, Papier, Kaugummi etc. in den letzten zwei Jahren und evtl. Anpassung der Bußgelder

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zeitnah einen Bericht über die Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegalen Entsorgens von Abfall wie Zigarettenkippen, Taschentücher, Papier, Kaugummi etc. in den letzten zwei Jahren zu erstellen und Vorschläge über die Anpassung der Bußgelder zu machen.

Begründung

Wir beantragen diesen Bericht, um die genaue Zahl der Ordnungswidrigkeiten zu erfahren und wir bitten die Stadtverwaltung weiterhin um Mitteilung, ob auch in Heidelberg zivile Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes eingesetzt wurden und ggfs. um Mitteilung welche Gründe dagegen sprechen.

Am 01. Dezember 2018 ist in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft getreten. Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz. Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025.

In diesem Bußgeldkatalog ist u.a. geregelt, dass für die illegale Entsorgung von Zigarettenschachteln, Gebrauchsgegenständen aus Papier, Pappe, Plastik oder Metall, Inhalt von Aschenbechern, Zigarettenkippen, Kaugummi, Obst- und Lebensmittelresten (Bananenschale usw.), Kleidungsstücke, Verpackungsmaterial, flüssige Abfälle bis zu 2 Litern (Spülmittel, Farbreste usw.) von den Kommunen ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € bis 250,00 € festgelegt werden kann. Die Stadt Heidelberg hat hier die Untergrenze von 50,00 € festgelegt. Dieses Bußgeld könnte durchaus, wie z.B. in Mannheim (z.B. Zigarettenkippen, Papier und Taschentücher kosten 75,00 €, Kaugummis 100,00 €) erhöht werden, um mehr Sauberkeit in der Stadt zu ermöglichen. Auch die Bußgelder bei Wiederholungstätern könnten entsprechend erhöht werden.

Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.

Gelesen 3327 mal Letzte Änderung am 08.10.2019