Antrag: Verbot der Nutzung von Heizstrahlern für die Außenbewirtschaftung...

Gemeinsamer Antrag "Die Heidelberger" und CDU-Fraktion

Heidelberg, 15.09.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gemäß § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Das Verbot der Nutzung von Heizstrahlern für die Außenbewirtschaftung soll vorübergehend (bis zum Ende der Pandemie) aufgehoben werden. Den genauen Zeitpunkt legt der Gemeinderat fest.

Begründung

Die im Rahmen der Heidelberger Wirtschaftsoffensive ermöglichte temporär erweiterte Außenbewirtschaftung wird sehr gut angenommen und hat vielen Restaurants und Bars in Heidelberg in Coronazeiten das Überleben gesichert. Ein positiver Nebeneffekt war zudem der Rückgang der Lärmbelästigung durch die soziale Kontrolle, die mit der erweiterten Außenbewirtschaftung einherging.

Nach Überzeugung des Branchenverbandes Dehoga sind die Gastronomieunternehmen auf eine Verlängerung der Außensaison auch im Herbst, Winter und Frühjahr angewiesen. Da es nach wie vor für viele Unternehmen der Gastronomie ums Überleben geht, sollte auch der Einsatz der verbotenen Heizstrahler erlaubt werden.
In Zeiten der Pandemie muss abgewogen werden, ob nicht die Daseinsfürsorge für alle, die in der Gastronomie arbeiten und dort Ihr Einkommen haben müssen, schwerer wiegt und daher ein zeitweises Aufheben dieses Verbots nicht geboten ist.

gezeichnet Fraktion „Die Heidelberger"

gezeichnet CDU-Fraktion

Gelesen 1730 mal Letzte Änderung am 18.11.2020