Pflicht zur Integration wird Gesetz

Pflicht zur Integration wird Gesetz Grafik: CDU

07.07.2016

Pflicht zur Integration wird Gesetz 

So wollen wir unsere Werte und unsere Sprache vermitteln:

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, wird zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Wer diese ablehnt, erhält weniger Leistungen.

Nur wer eindeutige Leistungen zur Integration erbracht hat, kann nach fünf Jahren unbefristet bleiben. Bei herausragenden Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Dazu zählen gute deutsche Sprachkenntnisse, eine Ausbildung oder ein Arbeitsplatz. Zudem dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Eine Teilnahme an einem Integrationskurs ist künftig auch für Frauen und Männer mit einfachen Deutschkenntnissen Pflicht. Die Teilnahme soll künftig innerhalb des ersten Jahres nach der Zulassung zum Kurs erfolgen.


So wollen wir den Zugang zum Arbeitsmarkt ordnen:

Schutzberechtigten wird für drei Jahre ein Wohnort zugewiesen. Das soll die gleichmäßige Verteilung sicherstellen. Neue soziale Brennpunkte werden so vermieden.

Wer eine Ausbildung macht, darf für die Dauer dieser Ausbildung bleiben. Hat er danach einen Job, darf er weitere zwei Jahre bleiben, ohne Arbeitsplatz sechs Monate zur Jobsuche.

Die Vorrangprüfung wird für drei Jahre dort ausgesetzt, wo der Arbeitsmarkt dies erlaubt. Die Zeitarbeit soll auch für Asylbewerber und Geduldete geöffnet werden.

Für die CDU ist klar: Wer schutzsuchend zu uns kommt, erhält diesen Schutz. Wer hier bleiben möchte, muss sich an die Gesetze halten, unsere Werte achten und Deutsch lernen.

Gelesen 3485 mal Letzte Änderung am 20.07.2016

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