Heidelberg erhält 60.000 Euro für den sozialen Zusammenhalt

Land fördert nichtinvestive Städtebauprojekte

(Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte)

Im Rahmen des nichtinvestiven Städtebauförderungsprogramms (NIS) bewilligte das Wirtschaftsministerium dieses Jahr 14 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rund 845.000 Euro. Die Förderung reicht von Inklusionsprojekten über Angebote für ältere Menschen bis hin zu Sprachkursen.

Heidelberg erhält dafür 60.000 Euro vom Land. Im Stadtteil Rohrbach-Hasenleiser soll ein Betreiberkonzept für die „Chapel“ als Bürgertreff mit einem Quartiersmanagement erstellt werden. Ein Verfügungsfonds steht für Gemeinschaftsaktionen und Feste zur Förderung des generationen- und kulturübergreifenden Miteinanders sowie für bürgergetragene Kunst- und Verschönerungsprojekte zur Verfügung. Darüber hinaus soll es Angebote für ältere und körperlich eingeschränkte Menschen geben, ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern. Im Zuge der Förderung wird der barrierefreie Routenplaner, der Menschen mit Behinderung, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Koffern über barrierefreie Wege in Heidelberg informiert, auf Rohrbach-Hasenleiser ausgedehnt.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU), Betreuungsabgeordneter für Heidelberg, freute sich über die Bekanntgabe der Förderung: „Mit diesen Projekten wird das soziale Stadtteilleben gestärkt und die Teilhabe aller Menschen am Leben im Quartier verbessert.“ Gerade für den Bereich Hasenleiser, in dem viele ältere Menschen leben, ist dies eine sehr begrüßenswerte Investition in den Augen von Stadtrat Werner Pfisterer. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es in einer Kommune ein Sanierungsgebiet vorrangig der Bund-Länder-Programme „Soziale Stadt“ oder „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“  oder des Landessanierungsprogramms gibt. Die Städte und Gemeinden erhalten die Finanzhilfen und tragen dabei rund 40 Prozent der Kosten selbst bei. Für ein Sanierungsgebiet können innerhalb von fünf Jahren maximal 100.000 Euro an nichtinvestiven Mitteln beantragt werden. Die nichtinvestiven Städtebauprojekte ergänzen dabei die geförderten investiven Maßnahmen einer Stadt oder Gemeinde.

Gelesen 2946 mal Letzte Änderung am 15.08.2018

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