Zwischennutzung des Kaufhofgebäudes am Bismarckplatz mit Einzelhandel

Heidelberg, 28.02.2024

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2024 stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen: 

Zwischennutzung des Kaufhofgebäudes am Bismarckplatz mit Einzelhandel

1.Aussprache und Diskussion
2.Anträge

Begründung:

Ein längerer Leerstand in dieser zentralen Lage ist zu vermeiden, da dieser zu einer signifikanten Abnahme der Attraktivität der Innenstadt führen würde. Angestrebt werden sollte aufgrund der Lage eine Zwischennutzung mit Einzelhandel (bspw. Pop Up Stores). Hierzu wären keine baurechtlichen Änderungen notwendig und eine schnelle Umsetzbarkeit wäre gewährleistet. Grundsätzlich soll die Stadt alles unternehmen, um das Gebäude zu beleben

Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.

Gelesen 47 mal Letzte Änderung am 19.04.2024