Worum geht es?

Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet. Es war das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht zur Schuldenbremse im Grundgesetz äußerte. Das Gericht erklärte den Nachtragshaushalt für „verfassungswidrig und nichtig.“ Das Bundesverfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Die Entscheidung hat daher Signalwirkung und „weitreichende und langfristige Folgen“, so Friedrich Merz.

„Diese Entscheidung entzieht der gesamten Finanz- und Haushaltsplanung der Bundesregierung ihre Grundlage“. – Friedrich Merz

Konkret geht es um das Sondervermögen für die Bewältigung der Corona-Folgen. Die davon nicht benötigten 60 Milliarden Euro übertrug die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP in den Klima- und Transformationsfonds. 197 Abgeordnete der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hatten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Haushaltspolitik eingereicht. Warum? Die 60 Milliarden Euro sind durch Schulden finanziert. Im Grundgesetz ist eine Schuldenbremse verankert. Ausnahme sind Sondervermögen, jedoch mit einer Bedingung: Sie müssen zweckgebunden sein.

Was sind die Folgen?

Friedrich Merz macht im Namen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion klar: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist „das Ende aller Schattenhaushalte“ und stellt „die Bundesregierung vor große Herausforderungen.“ Was passiert nun mit der Finanzierung der Vorhaben? Friedrich Merz mahnt: „Die Regierung wird andere Wege der Finanzierung suchen müssen“. Die 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sondervermögen hat die Regierung dem Klima- und Transformationsfonds umgehend entzogen. Die Ausgaben des Klimafonds sind gesperrt. Ausnahmen gibt es im Gebäudebereich. Die Ampel-Regierung muss den Rotstift ansetzen und einen neuen Finanzierungsplan für ihre klimapolitischen Vorhaben erarbeiten.

Was fordert die CDU?

Merz formuliert drei Forderungen an die Bundesregierung: Erstens muss die Ampel die derzeitigen Haushaltsberatungen unterbrechen, „damit die Regierung in der Lage ist, für 2024 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen“. Zweitens warnt Merz die Bundesregierung nicht noch einmal einen „verfassungswidrigen und verfassungsnichtigen Nachtragshaushalt“ vorzulegen. Merz stellt drittens die Forderung an die Regierung, davon abzusehen, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu lockern.

In der Aktuellen Stunde am 16. November fordert Merz:

„Die Zeitenwende ist bis spätestens seit gestern auch für Sie Realität! Sie kommen jetzt nicht mehr umhin zu akzeptieren, dass sie die Prioritäten ihres Haushaltes neu ordnen müssen.“ - Friedrich Merz